Zwangsversteigerungen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen sind 5 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine im Landkreis Schmalkalden-Meiningen
- Einfamilienhaus15. Oktober 2026Einfamilienhaus in Neubrunn98617 NeubrunnAmtsgericht Meiningen100.000 €
- Einfamilienhaus29. Oktober 2026Einfamilienhaus in Schmalkalden OT Mittelschmalkalden98574 Schmalkalden OT MittelschmalkaldenAmtsgericht Meiningen66.000 €
- Ein-/Zweifamilienhaus5. November 2026Ein-/Zweifamilienhaus in Steinbach-Hallenberg OT Altersbach98587 Steinbach-Hallenberg OT AltersbachAmtsgericht Meiningen66.000 €
- Einfamilienhaus12. November 2026Einfamilienhaus in Meiningen98617 MeiningenAmtsgericht Meiningen20.000 €
- Zweifamilienhaus19. November 2026Zweifamilienhaus in Breitungen98597 BreitungenAmtsgericht Meiningen149.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es im Landkreis Schmalkalden-Meiningen?
Stand 3. Oktober 2026 sind im Landkreis Schmalkalden-Meiningen 5 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin im Landkreis Schmalkalden-Meiningen?
Der nächste Termin ist am 15. Oktober 2026 um 09:00: Einfamilienhaus in Neubrunn, Amtsgericht Meiningen.
Welche Amtsgerichte sind im Landkreis Schmalkalden-Meiningen zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Meiningen. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte im Landkreis Schmalkalden-Meiningen?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 66.000 € (5 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.